Damit die logopädischen Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Solche Verordnungen erhalten Sie beim Hausarzt, Kinderarzt, Pädaudiologen, HNO-Arzt, Kieferorthopäden oder Neurologen.
Wichtig: Der Therapiebeginn muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen. Deshalb sollten Sie ggf. erst nach Terminvereinbarung bei uns die Verordnung beim behandelnden Arzt abholen.