Praxis für Sprachtherapie Katrin Milkun

Frau Katrin Milkun ist zum 1.6.2016 aus persönlichen Gründen zusammen mit ihren Mitarbeiterinnen zur Praxis scivias gewechselt. Hier setzt sie ihre bisherige erfolgreiche Arbeit als Sprachtherapeutin fort. Wir bitten Sie auch künftig um Ihr Vertrauen bei der Rehabilitation Ihrer Patienten.

Information für Ärzte

Wer darf Verordnungen ausstellen?

Logopädische Rezepte können von Allgemeinmedizinern, Kinderärzten, Hals,- Nasen-, Ohrenärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Kinder- und Jugendpsychiatern oder Zahnärzten ausgestellt werden.

Einhaltung der Heilmittelrichtlinien

Bei Verordnungen, die nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, erstatten die Krankenkassen die logopädischen Leistungen nicht, auch nicht, wenn sie bereits erbracht worden sind.

Darum sind wir verpflichtet, alle Verordnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Bei fehlenden und nicht korrekten Angaben werden daher die Verordnungen zurück an den Arzt geschickt mit der Bitte um Änderung oder Ergänzung und Bestätigung mittels Stempel und Unterschrift.

Nach telefonischer Rücksprache dürfen wir die Therapiefrequenz und einen fehlenden Indikationsschlüssel eintragen.

Angaben auf der Verordnung

Die Verordnung muss neben den allgemeinen Patientendaten Angaben zur

  • Dauer, Frequenz und Anzahl der Therapien, sowie
  • den Indikationsschlüssel mit passendem ICD- 10Code, Diagnose und Leitsymptom
  • ggf. die Notwendigkeit von Hausbesuchen, die Anforderung eines Therapieberichtes oder die Verordnung einer Gruppentherapie

enthalten.

Bei Kindern ist zusätzlich ein gültiger Hörtest notwendig.

Es werden für gewöhnlich 10 Therapieeinheiten à 30, 45 oder 60 Minuten verordnet. In der Regel wird hierfür das Muster Nr.14 verwendet. Zahnärzte und Kieferorthopäden verordnen auf dem Muster Nr. 16. Verordnungen außerhalb des Regelfalles Außerhalb des Regelfalles ist auch die Verordnung von Mehr Therapieeinheiten möglich. Fragen beantworten wir Ihnen gern.