Häufig gestellte Fragen zur Naturheilpraxis2020-02-05T12:30:35+01:00

Häufig gestellte Fragen zur Naturheilpraxis

Zu einigen häufig gestellten Fragen finden Sie die Antworten nachfolgend. Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie mich gern an!

Bei akuten Beschwerden erwarten Sie schnelle Hilfe – kommen Sie einfach nach kurzfristiger Terminvereinbarung vorbei.

Für das Erstgespräch bei chronischen Erkrankungen nehmen wir uns viel Zeit. Hilfreich ist es daher, wenn Sie mir im Vorfeld – mindestens 2 Tage im Voraus – meinen Fragebogen und etwaige Befunde von Ärzten, Heilpraktikern oder Laboren zukommen lassen. Den Fragebogen schicke ich Ihnen vorab zu. So kann ich das Gespräch mit Ihnen optimal vorbereiten. Gut ist es auch, wenn Sie Erkrankungen Ihrer Vorfahren in Erfahrung bringen und mir mitteilen können.

Aber keine Sorge, wenn Ihnen das nicht möglich ist, klären wir alles, wenn Sie zu mir kommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten von Heilpraktikern. Auch die rezeptierten Arzneien werden nicht übernommen.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsberater.

Die Honorarabrechnung erfolgt ausschließlich direkt an die Patientinnen/Patienten. Die Honorare sind nicht von der vollständigen Erstattung durch Ihre Privatkrankenkassen oder Beihilfe abhängig.

Einige private Krankenkassen erstatten ihren Mitgliedern Kosten für den Besuch beim Heilpraktiker. Dies ist in der Regel tarifabhängig. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.

Die Beihilfe erstattet häufig ganz oder teilweise die Kosten für bestimmte Behandlungen beim Heilpraktiker. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung von mir. Um sicherzugehen erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Beihilfestelle.

Unter Umständen können Sie die Kosten steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Bitte fragen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater.

Meine Heilpraktiker-Leistungen rechne ich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Die Gebührensätze sind jedoch 1985 (!) – unverbindlich – festgelegt worden und heute nicht mehr kostendeckend. Auch wurde der erheblich höhere Zeitaufwand für die klassische Homöopathie nicht ausreichend berücksichtigt.

Für die naturheilkundliche Beratung und Behandlung erfolgt die Abrechnung in der Regel nach Zeit. Das gilt auch für die telefonische Beratung.

Ich habe die vereinbarte Zeit für Sie reserviert, so dass ich in dieser Zeit keine anderen Patienten eingeplant habe. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren reservierten Termin wahrzunehmen, benachrichtigen Sie mich bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin.

Sie bekommen von mir eine Rechnung und bezahlen bequem per Überweisung.

Go to Top