Die Verordnung muss neben den allgemeinen Patientendaten Angaben zur

  • Dauer, Frequenz und Anzahl der Therapien, sowie
  • den Indikationsschlüssel mit passendem ICD- 10Code, Diagnose und Leitsymptom
  • ggf. die Notwendigkeit von Hausbesuchen, die Anforderung eines Therapieberichtes oder die Verordnung einer Gruppentherapie

enthalten.

Bei Kindern ist zusätzlich ein gültiger Hörtest notwendig.

Es werden für gewöhnlich 10 Therapieeinheiten à 30, 45 oder 60 Minuten verordnet. In der Regel wird hierfür das Muster Nr.14 verwendet. Zahnärzte und Kieferorthopäden verordnen auf dem Muster Nr. 16. Außerhalb des Regelfalles ist auch die Verordnung von mehr Therapieeinheiten möglich. Fragen beantworten wir Ihnen gern.