Liebe Patienten, liebe Kollegen,

Steffi Lemke von Bündnis 90/Die Grünen hat auf meine Anfrage folgendes geantwortet:

Sehr geehrte Frau Pokrzywnicki,

ich bedauere sehr, dass Sie das Gefühl haben, um Ihren Berufsstand bangen zu müssen, freue mich jedoch, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mit mir darüber ins Gespräch zu kommen.

Die von den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern geleistete Verbindung von schulmedizinischen und komplementärmedizinischen Verfahren ist ein charakteristisches Element des deutschen Gesundheitswesens, dass von vielen Menschen in unserem Land nachgefragt wird. Ich halte es für wichtig, dass Patientinnen und Patienten das Recht haben, frei zu wählen, ob sie lieber von einem Arzt oder einem Heilpraktiker behandelt werden möchten und welches Behandlungsspektrum für sie am geeignetsten scheint. Aus meiner Sicht sollte es daher keine generellen Kompetenzvorbehalten für Ihre Berufsgruppe geben. Voraussetzung für die Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben in der Patientenversorgung ist und bleibt natürlich der Erwerb hierfür erforderlicher fachlicher Kenntnisse.

Vor diesem Hintergrund spreche ich mich für eine Weiterentwicklung des bestehenden Heilpraktikerrechts mit dem Ziel aus, die Anforderungen an die Tätigkeiten der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bundesweit zu überprüfen und zu vereinheitlichen. Dies würde sicherlich auch gegen die Annahme, der Beruf hätte einen niedrigschwelligen Zugang, wie Sie es bereits angedeutet haben, entgegen wirken. Darüber hinaus halte ich es für genauso sinnvoll, bestimmte bei anderen Gesundheitsberufen übliche Anforderungen auch auf die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zu übertragen. Dazu gehören etwa Dokumentationspflichten, die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung, zur Qualitätssicherung sowie zum Abschluss einer Berufshaftpflicht.

Ich sehe es allerdings kritisch, jene Vorschläge, die insbesondere darauf abzielen die vielfältigen Heilmethoden der Heilpraktikerschaft nur ausgebildeten Ärzten zu erlauben, zu unterstützen, da ich denke, diese sollten auch künftig durch Heilpraktiker ausgeübt werden können. Dazu gehört wie eingangs beschrieben die Sicherstellung eines einheitlichen Standards in Form der Modernisierung der Ausbildung.

Ich hoffe das Statement verdeutlich Ihnen meine Position. Sollten Sie noch offene Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Steffi Lemke MdB

Parlamentarische Geschäftsführerin

und Sprecherin für Naturschutz der

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen